Wenn der Verkäufer Pleite macht, gehen Kunden bislang leer aus!
Die 16 000 Euro für den Jahreswagen hatten die Mayer´s bereits überwiesen,
als sie erfuhren, dass das Autohaus Insolvenz angemeldet hatte und die Konten
gesperrt waren. Das Geld der Mayer´s wurde Teil der Insolvenzmasse und die Familie
stand ohne Wagen da. Wenn das Autohaus Pleite macht, geht der Kunde also leer
aus.
Verbraucherrechtsschützer raten deshalb das Geld über ein Treuhandkonto
laufen zu lassen, so dass das Geld bis zur Fahrzeugübergabe geschützt
ist. In diesem Fall würde der Käufer sein Geld zurückbekommen,
wenn der Verkäufer Pleite macht.
Wenn der Kunde einfach nicht bezahlt!
Ein Maler erhielt den Auftrag die Renovierungsarbeiten am Haus der Schmid´s
zu übernehmen! Nach geleisteter Arbeit, stellte der Maler die Rechnung
in Höhe von 950 Euro. Nach mehrmaliger Aufforderung kamen die Schmids
der Forderung nicht nach. Das hinzuziehen eines Anwaltes ist eine langwierige
Angelegenheit die mit viel Stress und Kosten verbunden ist.
Vor allem wenn man den Prozess verliert, ist der finanzielle Schaden am größten!
Deswegen lohnt es sich auch bei kleineren Beträgen in der Handwerksbranche
ein Treuhand-Service zu verwenden.
Diskretion: Keine Weitergabe Ihrer Bankdaten an Dritte!
Bei Verwendung eines Treuhand-Service ist es nicht notwendig, vor allem als
Verkäufer, die Bankdaten an Dritte weiterzugeben.
Lediglich der Treuhand-Service benötigt die Bankdaten des Verkäufers
um das Geld bei Fertigstellung der Leistung weiterzuleiten.




