Sie fragen, wir antworten!
1. Wozu brauche ich einen Treuhand-Service?
- Unser Treuhand-Service stellt sicher, dass sowohl die Käufer als auch die Verkäufer ihr Kaufgeschäft sicherer abwickeln können. Die Abwicklung erfolgt Zug um Zug. Das heißt, der Käufer zahlt zunächst den Kaufbetrag auf dem STEIDL Treuhand-Service Treuhandkonto ein. Der Verkäufer erhält eine Mitteilung über den Geldeingang und versendet nun die Ware bzw. beginnt mit der Fertigstellung seiner zu erbringenden Leistung. Sobald der Käufer den ordnungsgemäßen Empfang der Ware bzw. die ordnungsgemäße Fertigstellung der gewünschten Leistung bei STEIDL Treuhand-Service meldet, wird der auf dem Treuhandkonto hinterlegte Geldbetrag an das Bankkonto des Verkäufers weitergeleitet.
2. Für welchen Zweck kann ich den STEIDL Treuhand-Service nutzen?
- Unser Treuhand-Service kann in jeder Branche Anwendung finden, ob im Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungs- oder Immobilienbereich sowie beim Onlinehandel und bei jeglichen weiteren Arten von Geschäften, ob im privat oder geschäftlichen Bereich die sicherer und reibungslos abgewickelt werden sollen.
3. Wie funktioniert der Treuhand-Service?
Voraussetzung für die Nutzung des Treuhand-Service ist, dass sich Käufer
und Verkäufer darüber einig sind. Sowohl Käufer als auch Verkäufer
können den Treuhandauftrag starten. Wenn Sie als Verkäufer den Treuhand-Service
zum ersten Mal nutzen, müssen Sie sich zuerst bei STEIDL Treuhand-Service anmelden. Als Käufer müssen Sie nicht bei STEIDL Treuhand-Service angemeldet sein.
Nachdem der Treuhandauftrag an STEIDL Treuhand-Service erteilt wurde, besteht der erste Schritt darin, dass der Käufer den Kaufpreis auf das Treuhandkonto überweist.
Bei der Überweisung ist es wichtig, dass der Käufer stets die Referenz- und Objektnummer angibt. Nur so kann die Zahlung schnell und sicher zugeordnet werden.Sobald das Geld auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, erhält der Verkäufer von STEIDL Treuhand-Service eine Mitteilung über den Geldeingang. Der Verkäufer versendet nun die Ware bzw. beginnt mit der Fertigstellung seiner zu erbringenden Leistung.
Der Käufer meldet STEIDL Treuhand-Service den ordnungsgemäßen Empfang der Ware bzw. die ordnungsgemäße Fertigstellung der gewünschten Leistung. Der Käufer hat 48 Stunden Zeit, die gelieferte Ware bzw. die Leistung auf eventuelle Mängel und auf Vollständigkeit zu prüfen. Diese Frist beginnt, nachdem der Käufer dies uns per Email an info@steidl-treuhand.de bestätigt hat.
Meldet der Käufer einen Mangel an der Ware bzw. der Leistung, behält STEIDL Treuhand-Service den Treuhandbetrag ein und fordert beide Parteien auf, sich innerhalb von 30 Tagen darüber zu einigen, was mit der Ware bzw. der Leistung und dem Geld geschehen soll und wer welche Kosten trägt. Erst nachdem sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben, wird das Treuhandverfahren gemäß den gemachten Anweisungen fortgesetzt. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten müssen Käufer und Verkäufer immer direkt miteinander klären, da STEIDL Treuhand-Service als Treuhänder neutral bleiben muss.
Meldet der Käufer nach Ablauf von 48 Stunden keine Mängel, wird der Treuhandbetrag abzüglich der Treuhandgebühr an den Verkäufer überwiesen.
4. Was geschieht, wenn Käufer und Verkäufer während der 30 Tages-Frist
keine Einigung erzielen?
- Erzielen Käufer und Verkäufer innerhalb der 30 Tages-Frist keine
Einigung, fordert STEIDL Treuhand-Service den Käufer auf, die Ware an
den Verkäufer zurückzusenden. Für die Rücksendung zum Verkäufer
wählen Sie bitte eine Versandart, bei der gegebenenfalls ein Ablieferbeleg
beim Dienstleister angefordert werden kann, damit Sie gegebenenfalls nachweisen
können, dass die Ware zugestellt wurde.
Hat der Verkäufer den Erhalt der Ware bestätigt, überweist STEIDL Treuhand-Service den Kaufpreis an den Käufer zurück.
Wird bei einer Leistung, die nicht rückgängig gemacht werden kann (bspw. der Einbau einer Heizung), keine Einigung erzielt, fordert STEIDL Treuhand-Service den Käufer und den Verkäufer dazu auf, einen sachverständigen Dritten hinzuzuziehen. Bis zur Einigung, notfalls durch richterlichen Beschluss, verbleibt das Geld auf dem Treuhandkonto.
5. Bevorteilt STEIDL Treuhand-Service weder den Käufer
noch den Verkäufer?
- Unser Treuhand-Service ist absolut neutral. Wir garantieren sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer eine sichere und reibungslose Geschäftsabwicklung.
6. Wie kann ich einen Treuhandauftrag stornieren?
- Wenn Sie einen Treuhandauftrag stornieren möchten, teilen Sie dies bitte per Email an info@steidl-treuhand.de unter Angabe der Referenz- und Objektnummer mit. Ist der Treuhandbetrag bereits auf dem Treuhandkonto eingegangen, muss eine Stornierung sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer per Email vorgenommen werden.
7. Wie starte ich als Käufer einen Treuhandauftrag?
- Sie können auch als Käufer jederzeit einen Treuhandauftrag starten.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Verkäufer mit der Nutzung
von STEIDL Treuhand-Service einverstanden ist.
Als Käufer müssen Sie nicht bei STEIDL Treuhand-Service angemeldet sein, jedoch der Verkäufer.
Sollte der Verkäufer noch nicht bei STEIDL Treuhand-Service angemeldet sein, wird der Käufer informiert, sobald der Verkäufer die Anmeldung vorgenommen hat und wird aufgefordert den Kaufpreis auf das Treuhandkonto zu überweisen.
8. Welche Vorteile bringt mir der Treuhand-Service als Käufer?
- Der Treuhand-Service bietet hohe Sicherheit für die Abwicklung Ihres Geschäfts. Der Kaufpreis wird bis zum Erhalt der Ware bzw. bis zur Fertigstellung der Leistung auf unserem Treuhandkonto verwahrt. Sie gehen kein Risiko ein durch Vorauszahlung oder Nachnahme und bezahlen die Ware bzw. Leistung nicht ungesehen, Sie können sich so vor Falschlieferungen schützen und haben die Möglichkeit die Ware bzw. Leistung zu prüfen.
9. Was muss ich als Käufer beim Geldtransfer auf das Treuhandkonto
beachten?
- Bei der Überweisung ist es wichtig, dass der Käufer stets die Referenz- und Objektnummer angibt. Nur so kann die Zahlung schnell und sicher zugeordnet werden.
10. Wie lange habe ich als Käufer Zeit, die Ware bzw. Leistung zu prüfen?
- Nach Zustellung der Ware bzw. Fertigstellung der Leistung muss der Käufer dies STEIDL Treuhand-Service per Email an info@steidl-treuhand.de bestätigen. Der Käufer hat nun 48 Stunden Zeit, die gelieferte Ware bzw. die fertiggestellte Leistung auf eventuelle Mängel und auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Frist von 48 Stunden beginnt nachdem der Käufer die Zustellung bzw. Fertigstellung STEIDL Treuhand-Service gemeldet hat. Bitte beachten Sie, dass wir Sie als Absender Ihrer Emails immer eindeutig identifizieren können. Benutzen Sie daher bitte stets die Emailadresse die Sie bei Auftragsstart bei uns angegeben haben.
11. Was muss ich als Käufer tun, wenn ich Widerspruch einlegen will?
- Entspricht die Ware bzw. fertiggestellte Leistung nicht dem, was Sie bestellt
haben oder weist einen anderen Mangel auf, dann müssen Sie innerhalb der
48 Stunden Frist per Email an info@steidl-treuhand.de widersprechen. Bitte
beachten Sie, dass wir Sie als Absender Ihrer Emails immer eindeutig identifizieren
können. Benutzen Sie daher bitte stets die Emailadresse die Sie bei Auftragsstart
bei uns angegeben haben. Telefonische Widersprüche oder Widersprüche,
die nicht von Ihrem Email Account abgesendet wurden, können nicht anerkannt
werden.
Mit Ihrem rechtzeitigen Einspruch wird verhindert, dass dem Verkäufer das Geld überwiesen wird. Gleichzeitig wird der Verkäufer darüber informiert, dass Sie der Überweisung widersprochen haben. Nun haben Sie 30 Tage Zeit, sich mit dem Verkäufer darüber zu einigen, was mit der Ware bzw. der Leistung und dem Geld geschehen soll. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten müssen Käufer und Verkäufer immer direkt miteinander klären, da STEIDL Treuhand-Service als Treuhänder neutral bleiben muss.
Nachdem Sie sich geeinigt haben, teilen Sie uns dies per Email an info@steidl-treuhand.de mit. Stimmt auch der Verkäufer der Verfahrensweise zu, setzt STEIDL Treuhand-Service das Treuhandverfahren gemäß Ihren Anweisungen fort.
12. Wie schützt STEIDL Treuhand-Service den Käufer vor Betrug?
- Der Verkäufer erhält das Geld erst, nachdem der Käufer den
mangelfreien Erhalt der Ware bzw. der Fertigstellung der Leistung STEIDL Treuhand-Service bestätigt hat oder der Prüfzeitraum verstrichen ist.
Der Käufer hat im Falle mangelhafter Ware bzw. Leistung die Möglichkeit der Überweisung an den Verkäufer zu widersprechen.
13. Wie starte ich als Verkäufer einen Treuhandauftrag?
- Voraussetzung für den Start eines Treuhandauftrages ist, dass auch der Käufer mit der Nutzung von STEIDL Treuhand-Service einverstanden ist. Als Neukunde müssen Sie sich als Verkäufer als erstes bei STEIDL Treuhand-Service anmelden. Nachdem dies geschehen ist und der Treuhandauftrag bei uns eingegangen ist, fordert STEIDL Treuhand-Service den Käufer auf, den Kaufpreis auf das Treuhandkonto einzuzahlen.
14. Was bringt mir der Treuhand-Service als Verkäufer?
- Sie haben die Sicherheit, dass der Käufer den Kaufpreis auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat und haben somit die Sicherheit des späteren Zahlungseingangs nach Versand der Ware bzw. Fertigstellung der Leistung. Sobald sich der Käufer von dem mangelfreiem Zustand der Ware bzw. der Leistung überzeugt hat und dies STEIDL Treuhand-Service mitgeteilt hat, wird Ihnen von uns sofort das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Darüber hinaus schafft der Treuhand-Service eine höhere Vertrauenswürdigkeit bei Ihren Kunden und verbessert zudem Ihre Verkaufschancen durch höhere Transparenz.
15. Was passiert, wenn der Käufer den vereinbarten Betrag nicht einzahlt?
- Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht bald nach dem Start des Treuhandauftrages ein, so schickt ihm STEIDL Treuhand-Service nach 5 Tagen eine Email zur Erinnerung. Ist nach weiteren 5 Tagen der Kaufpreis nicht auf dem Treuhandkonto eingegangen, so wird der Treuhandauftrag von STEIDL Treuhand-Service storniert. Es fallen keine weiteren Kosten an. Verkäufer und Käufer werden über die Stornierung per Email informiert.
16. Was soll ich beim Versand der Ware bzw. bei der Fertigstellung
der Leistung beachten?
- Der Verkäufer startet den Versand der Ware bzw. die Fertigstellung der
Leistung, sobald STEIDL Treuhand-Service den Zahlungseingang des Kaufpreises
auf dem Treuhandkonto bestätigt hat.
Wählen Sie eine Versandart, bei der Sie einen Ablieferbeleg erhalten und Sie gegebenenfalls damit nachweisen können, dass die Ware zugestellt wurde bzw. lassen Sie sich nach Fertigstellung der Leistung dies vom Käufer unterschreiben.
17. Woher weiß ich, ob der Käufer den Treuhandbetrag schon
eingezahlt hat?
- Sobald der Kaufpreis des Käufers auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, wird der Verkäufer von STEIDL Treuhand-Service per Email informiert. Haben Sie diese Email noch nicht erhalten, so ist noch kein Geld eingegangen. Bitte beachten Sie, dass die Banklaufzeit zum Teil zwei Tage beträgt. Haben Sie nach einigen Tagen noch keine Email über den Zahlungseingang von STEIDL Treuhand-Service erhalten, dann fragen Sie beim Käufer nach, wann er das Geld überweisen wird.
18. Was soll ich als Verkäufer tun, wenn der Käufer den Erhalt der Ware
bzw. die Fertigstellung der Leistung noch nicht bestätigt hat?
- Treten Sie mit dem Käufer in Kontakt und bitten Sie Ihn, den Erhalt der Ware zu bestätigen. Besprechen Sie mit dem Käufer, ob mit der erhaltenen Ware bzw. der fertiggestellten Leistung alles in Ordnung ist. Bestätigt der Käufer auch weiterhin den Erhalt der Ware bzw. die Fertigstellung der Leistung nicht, so können Sie bei Ihrem Versanddienstleister den Ablieferbeleg anfordern bzw. uns das Formular der Fertigstellung mit der Unterschrift des Käufers eingescannt an info@steidl-treuhand.de schicken. Bitte geben Sie unbedingt die Referenz- und Objektnummer mit an, da der Ablieferbeleg bzw. das Formular sonst nicht zugeordnet werden kann.
19. Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld überwiesen?
- Der Käufer hat nach dem Erhalt der Ware bzw. der Fertigstellung der Leistung 48 Stunden Zeit die Ware bzw. Leistung zu prüfen. Legt er während dieser Zeit keinen Widerspruch ein, so wird der Kaufpreis abzüglich der Treuhandgebühr an den Verkäufer überwiesen. Nach einer Banklaufzeit von ca. zwei Tagen (abhängig von der jeweiligen Bank) ist der Kaufbetrag auf Ihrem Konto.
20. Wie schützt STEIDL Treuhand-Service den Verkäufer vor Betrug?
- Im Falle einer Annahmeverweigerung, Reklamation oder Stornierung seitens des Käufers verbleibt der Kaufbetrag so lange auf dem Treuhandkonto bis das Treuhandverfahren gemäß den gemachten Anweisungen vom Verkäufer fortgesetzt wird oder aber bis ein sachverständiger Dritter ein Urteil gesprochen hat.
21. Haben Sie eine Frage, die dieses FAQ nicht beantwortet?
- Haben Sie eine Frage, die dieses FAQ nicht beantwortet, dann kontaktieren Sie uns per Email info@steidl-treuhand.de oder rufen Sie uns unter 01805 – 16 69 11 an. Das STEIDL Treuhand-Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.




